Informationen

Die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, die Sie als Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie durchführen, werden häufig nicht von den (privaten Zusatz-)Krankenversicherungen übernommen. Trotzdem beziehungsweise gerade deswegen bietet diese Therapieform viele Vorteile:

  • Keine langen Wartezeiten
  • Klientinnen und Klienten können die Wartezeit bis zur kassenfinanzierten Therapie überbrücken
  • Therapiefreiheit: Patientinnen und Patienten sind losgelöst von Vorgaben der Krankenkassen hinsichtlich Methode, Anzahl, Dauer und Häufigkeit der Therapiestunden
  • Privatsphäre wird gewahrt (Behandlung wird nicht aktenkundig)

Für die Zulassung zur Prüfung für die Heilpraktikererlaubnis gilt es einiges zu beachten.

Voraussetzungen:

  • Antragsteller hat das 25. Lebensjahr vollendet
  • mindestens abgeschlossene Volksschulbildung
  • Zuverlässigkeit.

Das zuständige Gesundheitsamt verlangt außerdem folgende Nachweise:

  • Geburtsurkunde
  • kurzer tabellarischer Lebenslauf
  • Führungszeugnis: bei Antragstellung nicht älter als drei Monate; Zustellung direkt an das Gesundheitsamt, Belegart 0
  • Ärztliches Zeugnis: bei Antragstellung nicht älter als drei Monate, ausgestellt vom Hausarzt; Inhalt: physische und psychische Eignung
  • Nachweis über einen erfolgreichen Schulabschluss (ausländische Schulzeugnisse müssen von einer deutschen Behörde anerkannt sein)
  • Überweisungsbeleg bzw. Kopie der Gebühren-Vorauszahlung

Um die umfangreichen Lerninhalte zu bewältigen und schließlich die Prüfung zu bestehen, sollten Sie außerdem einige persönliche Eigenschaften für die Ausbildung zur/zum Heilpraktiker/in für Psychotherapie mitbringen:

  • Sie sind offen, kontaktfreudig und finden leicht Zugang zu anderen Menschen.
  • Sie kommen mit Ihren eigenen Herausforderungen im Leben gut zurecht.
  • Sie haben eine positive Ausstrahlung.
  • Sie haben den Wunsch, anderen Menschen zu helfen.
  • Sie sind bereit, auch an Ihrer Persönlichkeit zu arbeiten und sie zu entwickeln.
  • Sie interessieren sich für Psychologie.
  • Sie können sich in andere Menschen einfühlen.
  • Sie sind bereit, Verantwortung zu übernehmen.

Erst wenn Sie die schriftliche und mündliche Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt bestanden haben, erhalten Sie die Heilpraktikererlaubnis. Die Überprüfung dieser Kenntnisse ist bayernweit einheitlich geregelt. Die schriftlichen Prüfungen à 60 Minuten finden zweimal jährlich in den zuständigen Gesundheitsämtern jeweils zum selben Termin statt:

3. Mittwoch im März (Anmeldefrist: 31.12. des Vorjahres) und
2. Mittwoch im Oktober (Anmeldefrist: 30.06. des laufenden Jahres)

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt; in einigen Bundesländern ist die Warteliste sehr lang.

Um zum mündlichen Teil der Überprüfung zugelassen zu werden, muss erst die schriftliche Prüfung (sieben richtige von 28 Multiple-Choice-Fragen) bestanden worden sein. Frühestens vier bis sechs Wochen nach der schriftlichen Überprüfung erfolgen die mündlichen Gespräche; die Einladung erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Manche unserer Teilnehmer genießen es auch einfach, das spannende Gebiet der Psychologie in unseren Kursen kennenzulernen und ihre Persönlichkeit zu entwickeln und verzichten darauf, an den Prüfungen teilzunehmen. Neben dem Abschluss als Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie sollten Sie zusätzlich eine Ausbildung in einem anerkannten Therapieverfahren absolvieren.

Inhalte unseres Kurses zur/m Heilpraktiker/in für Psychotherapie:

  • Fachbegriffe
  • Psychoanalytische Grundbegriffe (Instanzenmodell nach Freud, innerpsychischer Konflikt und Abwehrmechanismen)
  • Psychopathologischer Befund und Diagnostik
  • F0 – Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
  • F1 – Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
  • F2 – Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
  • F3 – Affektive Störungen
  • F4 – Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
  • F5 – Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
  • F6 – Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • F7 – Intelligenzstörung
  • F8 – Entwicklungsstörungen
  • F9 – Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
  • Therapeutisches Vorgehen bei einzelnen Störungsbildern
  • Therapieverfahren
  • Suizidalität
  • Unterbringungs- und Betreuungsrecht
  • Psychopharmaka
  • Pflichten und Rechte als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Differenzialdiagnostisches Vorgehen und der rote Faden für Prüfung und Praxis

 

 

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